Kasse verlangt 65 % Beitrag des Einkommens!

Als Herr S. 2012 per Mail mit mir Kontakt aufnahm, war ich mitten in der Recherche im Thema Ungereimtheiten in den Krankenkassen, für mein Buch „Geldmaschine Kassenpatient“. Seine Geschichte verlangte mir mehr ab, als ich hier beschreiben kann. Obwohl ich mich seit 2007 mit dem Gesundheitswesen sehr intensiv beschäftige, war ich doch geschockt, als ich das erste Mal eine existenzielle Vernichtung bei einem Selbstständigen, aufgrund der mehr als fragwürdigen Beitragsbemessungen, erlebte! Es braucht verdammt viel Disziplin und gute Nerven, um diese verschachtelten, oft nicht auf Anhieb erkennbaren Fallen, sowie die Willkür in diesem Beitragskrimi zu durchschauen. Genau deshalb habe ich in den letzten Tage ein paar dieser Fakten (von denen mir Hunderte vorliegen) publiziert, in denen Mitbürger/innen die Willkürmaßnahmen der Kassen erlebten. Auch hier kann offen gelegt werden, wie heuchlerisch die Aussagen aus dem Mund von Politikern, Kassen und auch Ärztefunktionären sind, es gehe in allen Entscheidungen im Gesundheitswesen, immer nur um das Wohl des Patienten. Im Fall der Beitragsbemessungen für Selbstständige und Freiberufler erkenne ich eher eine unglaublich hohe kriminelle Energie, mit der teilweise Existenzen zerstört werden und die betroffene Personen nur im absoluten Notfall medizinisch abgesichert sind. Übrigens diese Situation wird vonseiten Gesundheitsexperten in der Politik oft mit „Gibt es doch gar nicht“ oder „Kann doch gar nicht sein“ kommentiert! Danach höre ich nichts mehr! Vielleicht deshalb, weil sie wissen, dass sie Mittäter in diesem Krimi sind!
Das «Jahr der Tränen»
Herr S. hatte sich über viele Jahre in NRW ein mittelständiges Maschinenbau – Unternehmen aufgebaut. Bis sich durch allgemeine Wirtschaftslage 2008 die Auftragslage verschlechterte und damit natürlich direkt das Einkommen von Herrn S. Er war, wie 5,1 Millionen anderer, freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Und das wurde jetzt für ihn zu einem Horrortrip. Er rutschte wegen einer schlechten Auftragslage mit seinem Einkommen, das vorher ziemlich regelmäßig zwischen 3500 und 4500 Euro pro Monat lag, im Jahr 2008 auf unter 1000 Euro monatlich. Seine Krankenkasse bestand aber weiterhin auf Zahlung der monatlichen Beitragssumme von 650 Euro. Diese Summe errechnete sich anhand seines letzten Einkommenssteuerbescheids. Hintergrund:
Es liegt in der Natur der Sache, dass der Einkommenssteuerbescheid bei Selbstständigen und Freiberuflern im Schnitt erst zwölf bis achtzehn Monate nach dem jeweiligen Jahresabschluss vorliegt. Obwohl er sein niedrigeres Einkommen umgehend seiner Kasse mitteilte, reagierte die ein Jahr lang nicht. Stattdessen hagelte es Säumniszuschläge. Aber warum? Herr S. hatte doch der Kasse mitgeteilt, dass er die hohen Beiträge nicht zahlen konnte, weil er kaum etwas verdiente! Ließ es sogar von seinem Steuerbüro bestätigen. Muss ein Arbeitsloser die Krankenkassenbeiträge bezahlen, die er während seiner letztjährigen Beschäftigung bezahlte? Nein! Er schrieb an seine Krankenkasse: «Da ich aufgrund meiner Einkommenssituation auch jetzt nicht in der Lage bin, Ihre Forderungen zu begleichen, bitte ich dringend um brauchbare Lösungsvorschläge. Einfach den Gerichtsvollzieher schicken, hilft mir jedenfalls nicht! Mit Verständnislosen-Grüßen S.»
Elf Monate später erhielt er auf seinen Widerspruch einen fünfseitigen Widerspruchsbescheid der Kasse, dort hatte sich ein Widerspruchsausschuss mit seinem Problem befasst. «Der Widerspruchsausschuss ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Dem Widerspruch wird nicht abgeholfen. Die im Widerspruchsverfahren gegebenenfalls entstandenen notwendigen Aufwendungen werden nicht erstattet. Entscheidungsgründe: Ihre Angelegenheit, sehr geehrter Herr S., wurde eingehend geprüft mit dem Ergebnis, dass dem Widerspruch leider nicht abgeholfen werden kann.»
Weil er die von der Kasse geforderten 65 % seines Einkommens als Kassenbeitrag (1000 € Einkomen davon forderte die Kasse den Beitrag 650 €) nicht bezahlen konnte, bat er die Krankenkasse, seine Beiträge aufgrund einer betriebswirtschaftlichen Auswertung abzusenken. Sein Steuerberater bescheinigt ihm damit, dass er nicht mehr das Einkommen von früher erzielte. Auch erfolglos. Stattdessen kam der Zoll und eröffnete gegen Herrn S. im Auftrag der Krankenkasse (Körperschaft des öffentlichen Rechts) die Zwangsvollstreckung! Die Zollverwaltung vollstreckt tatsächlich öffentlich-rechtliche Geldforderungen von gesetzlichen Krankenkassen! Die ausführenden Vollziehungsbeamten haben dieselben Rechte wie Gerichtsvollzieher.