Auffallend nach heutiger Sicht, ist die sofortige Umsetzung des § 73 b vonseiten der AOK Bayern. Bereits am 13. Februar 2009 unterzeichnete der AOK Vorstand, den Hausarztvertrag mit dem bayerischen Hausarztverband, (BHÄV) Beginn ab 1. 4. 2009, obwohl das Gesetz für die Kassen erst ab 1. Juli 2009 bindend wurde. Damit, so die heutige Analyse, hatte die AOK Bayern einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber den anderen Kassen. Der ausgehandelte Vertrag wurde von den Hausärzten wie den Versicherten, als sehr großzügig und gut bezeichnet. Den Hausärzten gab der Vertrag endlich die notwendige existenzielle Sicherheit, den Patienten wurden beim Einschreiben in den Hausarztvertrag vertraglich drei Quartale (30 Euro) Erlass der Kassengebühr (fälschlicherweise Praxisgebühr genannt) sowie ein jährlicher umfassender Gesundheits-Check, sowie Abendsprechstunden u.v.m zugesichert.
Nach heutiger Sicht und der Beweislage (die in Folge der Chronologie veröffentlicht wird) waren dies Lockmittel der besonderen Art! Der tatsächliche Gewinner dieses Vertrages war die AOK Bayern. Es schrieben sich bei ihr nicht nur 2,7 Millionen Versicherte in den Hausarztvertrag ein, sondern es wechselten ca. 200.000 Versicherte zur AOK Bayern. Der damit verbundene Vermögensvorteil ist für die Gesundheitskasse beträchtlich.
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